Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma AquaPros – Gebäudereinigung & Fensterreinigung

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma AquaPros (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Fensterreinigung, Treppenhausreinigung, Grundreinigung sowie Bauendreinigung.

§2 Leistungen

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der Arbeiten geeignete Subunternehmer einzusetzen.

§3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (Pauschalpreise oder nach Aufwand).
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7–14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahngebühren berechnet werden.
(4) Bei gewerblichen Kunden kann eine Verzugspauschale gemäß §288 Abs. 5 BGB erhoben werden.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind.
(2) Wasser, Strom sowie ggf. notwendige Zugänge (Schlüssel, Codes etc.) sind bereitzustellen.
(3) Besondere Gefahrenquellen oder empfindliche Materialien sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
(4) Bei nicht gewährtem Zugang behält sich der Auftragnehmer vor, eine Anfahrtspauschale bzw. Ausfallkosten zu berechnen.

§5 Termine, Verschiebung und Stornierung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Terminabsagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
(3) Bei kurzfristigeren Absagen (unter 24 Stunden) können bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes als Ausfallkosten berechnet werden.
(4) Bei Nichterscheinen oder nicht gewährtem Zugang kann der volle Auftragswert berechnet werden.
(5) Witterungsbedingte Verschiebungen (z. B. Regen, Frost, Glätte bei Fenster- oder Dachreinigung) sind jederzeit möglich und stellen keinen Kündigungsgrund dar.

§6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§7 Besondere Hinweise zur Fensterreinigung

(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für bereits vorhandene Schäden wie Kratzer, Blindstellen, Beschädigungen oder Materialermüdung.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verschmutzungen (z. B. Kalk, Staub, Bauverschmutzung) vorhandene Schäden verdecken können. Diese werden häufig erst nach der Reinigung sichtbar.
(3) Insbesondere bei älteren Fenstern, Bauendreinigungen oder stark verschmutzten Glasflächen kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vorhandene Kratzer oder Beschädigungen erst nach der Reinigung erkennbar werden.
(4) Für solche Fälle übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§8 Besondere Hinweise zur Grund- und Bauendreinigung

(1) Bei Grundreinigungen und Bauendreinigungen können starke Verschmutzungen (z. B. Zementschleier, Farbe, Bauschmutz) vorliegen.
(2) Es kann vorkommen, dass darunter liegende Schäden, Kratzer oder Materialfehler erst nach der Reinigung sichtbar werden.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für solche zuvor verdeckten Schäden.
(4) Bei empfindlichen Oberflächen erfolgt die Reinigung nach bestem Wissen, jedoch ohne Garantie auf vollständige Entfernung aller Verschmutzungen.

§9 Reklamationen

(1) Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten, spätestens innerhalb von 24 Stunden, schriftlich mitzuteilen.
(2) Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht versteckte Mängel betreffen.
(3) Dem Auftragnehmer ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

§10 Witterung und Sicherheit

(1) Arbeiten können aus Sicherheitsgründen (z. B. bei Regen, Glätte, Sturm) verschoben werden.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, gefährliche Arbeiten auszuführen (z. B. rutschige Wintergärten oder Dächer).

§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: 1.04.2026

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